Allgemeine Geschäftsbedingungen: Nutzung der Veranstaltungsräume im Quartier 20, Steinstraße 20, in 16816 Neuruppin.

§ 1 Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Quartier20 im Bereich “Veranstaltungen”.

  2. Das Angebot von Quartier20 richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Quartier20 vermietet gegen ein zuvor vereinbartes Entgelt Räumlichkeiten für Workshops, Schulungen, Seminare, künstlerische Events u. ä.

  2. Der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten dem Mieter zum vereinbarten Zeitpunkt für die vereinbarte Nutzungszeit und -art in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreien Zustand. Inklusive in der Raummiete ist folgende Ausstattung: Möblierung, Bar mit Kaffeemaschine, Teekocher und Kühlschrank, 2 Flipcharts, 3 Pinnwände, 1 Whiteboard, 1 Beamer, 1 Leinwand, 1 Moderationskoffer, die vom Mieter gewünschte Bestuhlung. Weitere Moderationsmaterialien sind nach Absprache zubuchbar.

  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen und einrichtungstechnisch einwandfreien Zustand sowie die Räumlichkeiten aufgeräumt zurückzugeben.

 

§ 3 Nutzungsbedingungen und Pflichten des Mieters

  1. Mit Annahme des Angebots stimmt der Mieter sämtlichen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Nutzungsbedingungen zu. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen auch bei den Teilnehmenden zu gewährleisten. Er muss die Teilnehmenden in geeigneter Form über die Nutzungsbedingungen sowie deren Einhaltung informieren.

  2. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, die bei Beginn der Nutzung vorliegen, sowie während der Nutzungszeit an Räumen und Inventar entstehen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist weiter verpflichtet Störungen anzuzeigen, die durch unbefugte Dritte in den Räumen entstehen. Er haftet für Sach- und Personenschäden, die während der Nutzung von ihm oder von den Teilnehmenden verursacht werden, auch dann, wenn den Mieter selbst kein Verschulden trifft oder dieses nicht festgestellt werden kann. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

  3. Der Mieter versichert, dass er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Er ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten oder unterzuvermieten

  4. Der Vermieter ist den Grundsätzen des Rechtsstaats verpflichtet, dazu gehören insbesondere die Wahrung parteipolitischer Neutralität, weltanschauliche Offenheit und Toleranz gegenüber Andersdenken. Der Mieter versichert, bei seinen Aktivitäten im Rahmen der gestatteten Raumnutzung denselben Grundsätzen verpflichtet zu sein. Parteipolitische, konfessionelle oder weltanschauliche Propaganda sowie Veranstaltungen, deren Inhalt einen Straftatbestand verwirklicht, sittenwidrig oder verfassungsfeindlich ist oder die Würde und Freiheit eines Menschen verletzt, sind in unseren Räumen untersagt.

 

§ 4 Nutzungsgebühren, Mietpreis

  1. Für die Überlassung der Räumlichkeit sowie die Nutzung der Veranstaltungs- und Präsentationstechnik ist ein vereinbartes Entgelt zzgl. 19% MwSt. zu zahlen. Hierin enthalten sind immer Nebenkosten für Strom, Wasser, Abwasser, Heizung und Internetnutzung.

  2. Nimmt der Mieter weitere Services wie Getränke, Verpflegung und/oder Servicepersonal in Anspruch, fallen dafür weitere Entgelte zzgl. 19% MwSt. an. Diese werden vor Veranstaltung mit dem Vermieter vereinbart. Folgende Leistungen sind möglich:

    • Kaffee-, Tee-, Wasser-Flatrate für den Nutzungszeitraum
    • Softdrinks (einmalige Füllung des Bar-Kühlschranks): Der Kühlschrank kann auf Wunsch und gegen Gebühr während der Veranstaltung erneut aufgefüllt werden. In diesem Fall wird das Entgelt nach der Veranstaltung zusätzlich in Rechnung gestellt.
    • Mittagessen (in Kooperation mit einem Drittanbieter)
    • Reinigungspauschale
    • Servicepersonal

  3. Alle auf der Webseite angegebenen Preise beziehen sich nur auf die angegebene Leistung. Darüber hinausgehende Serviceleistungen sind gesondert zu vergüten.

  4. Die vollständige Nutzungsgebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig. Eine Anzahlung von 50% des Gesamtpreises ist sofort nach der Angebotsbestätigung durch den Vermieter zu zahlen. Erfolgt die Buchung kurzfristig, ist die vollständige Nutzungsgebühr sofort fällig. Die Gebühr ist per Überweisung nach Rechnungsstellung zu begleichen.

  5. Eventuelle Zusatzleistungen, die während der Veranstaltung erbracht werden, stellt der Vermieter dem Mieter direkt nach der Veranstaltung in Rechnung. Diese ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.

 

§ 5 Vertragsabschluss

  1. Nutzer der Internetseite www.quartier20.net können über das Formular auf der Unterseite „Dein Veranstaltungsloft“ eine Anfrage für eine Buchung stellen. Der Vertragsabschluss über die Mietung eines oder mehrerer Räume erfolgt, wenn der Vermieter daraufhin ein Angebot erstellt und der Nutzer dieses annimmt. Mit einer Buchung des Meetingraumes über das Webportal youcanbook.me gibt der Nutzer bereits ein verbindliches Angebot ab, das der Vermieter nur noch bestätigen muss. Mit der Leistungsbuchung sichert der Mieter zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind.

  2. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegeben Daten ein, so ist der Mieter verpflichtet die Änderungen gegenüber dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

  3. Der Vermieter ist grundsätzlich bestrebt, Anfragen entsprechen zu können. Ein Anspruch auf Raumnutzung besteht jedoch nicht. Der Mieter erhält mit Abschluss des Nutzungsvertrages das Recht, die zugewiesene Räumlichkeit zum

§ 6 Kündigung/Stornierung

  1. Stornierung durch den Mieter: Eine Stornierung bzw. vorzeitige Kündigung der Nutzung der Räumlichkeiten muss schriftlich an den Vermieter erfolgen. Die Schriftform gilt in Form einer E-Mail als gewahrt. Im Falle einer Stornierung durch den Mieter gelten folgende Bedingungen.

    Eine kostenfreie Stornierung ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsdatum möglich. Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Nutzungsgebühren fällig. Danach ist die volle Nutzungsgebühr zu zahlen.

  2. Der Vermieter kann von dem Raumnutzungsvertrag bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum zurücktreten, wenn das Mietprojekt dringend für den eigenen Zweck benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem ist der Vermieter berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.

  3. Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist hierbei der Vermieter für den Mieter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten wären, so ist der Mieter in jedem Fall zur Erstattung dieser Vorlage gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Der Ausfall einzelner Künstler oder das nicht rechtzeitige Eintreffen einzelner oder mehrerer Teilnehmenden sowie schlechtes Wetter einschließlich Eis, Schnee und Sturm fällt in keinem Fall unter den Begriff „höhere Gewalt.“

 

§ 7 Verstöße

  1. Ungeachtet der Möglichkeit der Kündigung behält sich der Vermieter bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen sowie gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten vor, ein Hausverbot auszusprechen und ggf. Strafanzeige zu erstatten. Bei besonders groben Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich.

  2. Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne des § 84 StGB (Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Pa
    Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche nicht ausgeschlossen.

 

§ 8 Gewährleistung/Haftung

  1. Haftung des Mieters: Der Mieter haftet im gesetzlichen Umfang für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Nutzung der Räume entstehen. Hierzu zählen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume. Soweit Dritte im Zusammenhang mit der Raumnutzung Schadenersatzansprüche erheben, stellt der Mieter sie von allen Ansprüchen frei.

  2. Haftung des Vermieters: Der Vermieter stellt dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitig. Er haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Er haftet nicht für vom Mieter eingebrachte Gegenstände.

 

§ 9 Datenschutz

  1. Der Vermieter wird die Vorschrift über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Veranstaltung auf der Webseite ﷟ww.quartier20.net sowie auf den Social Media Kanälen von Quartier20 (Facebook, Instagram) veröffentlicht werden darf.
  2. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine für eine Vermietung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung kann der Mieter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Vermieter widerrufen. Der Vermieter wird in diesem Fall die sofortige Löschung der persönlichen Daten d

 

§ 10 Schlussbestimmung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Der Gerichtsstand ist in Neuruppin.

  3. Der Vermieter ist berechtigt, angebotene Preise und Leistungsbeschreibungen mit einer Frist von 30 Tagen im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden dem Mieter von dem Vermieter per E-Mail bekanntgegeben. Der Vermieter verwendet hierzu die oben angegebene E-Mail-Adresse, wodurch die Schriftform gewahrt ist. Sofern der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen wird, gelten die Veränderungen als angenommen (stillschweigende Vereinbarung). Zugleich wird der Mieter darauf hingewiesen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

 

Stand: 09.03.2022